REISEVERSICHERUNG MEETCH

Ein unvorhergesehenes Ereignis kann immer eintreten, vergessen Sie nicht, eine Stornoversicherung abzuschließen.

Jede Stornierung muss per Post oder per E-Mail mitgeteilt werden. Im Falle einer Stornierung, aus welchem Grund auch immer, ist weder eine Rückerstattung noch eine Verschiebung des Aufenthalts möglich. Wir empfehlen Ihnen, die bei Ihrer Reservierungsanfrage angebotene Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

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